Der Stadtbrandinspektor ist der Leiter der Feuerwehr in der Stadt (§ 12 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – HBKG).
Er ist für die Organisation der Feuerwehr im Stadtgebiet verantwortlich, d.h. für die Einsatzbereitschaft von Mannschaft und Gerät sowie die Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Feuerwehr. Ihm unterstellt sind die Wehrführer der Stadtteile, die ihrerseits Verantwortung für die Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr sowie Alters- und Ehrenabteilung der Stadtteil-Feuerwehr tragen.
Der Stadtbrandinspektor berät den Bürgermeister in Fragen des Brandschutzes und der diesbezüglichen Gefahrenabwehr und Sicherheit (ohne Polizeiaufgaben). Ist er an der Einsatzstelle, so hat er qua Amt die Einsatzleitung, es sei denn sie wird von höheren Dienstgraden wahrgenommen.
Auch diese verantwortungsvolle Position an der Spitze der städtischen Brandschützer wird ehrenamtlich besetzt. Wie auch die Wehrführer und Stellvertreter, sind der Stadtbrandinspektor und Stellvertreter Ehrenbeamte der Stadt Weilburg.