Kein Einsatz gleicht dem Anderen. Immer wieder werden Feuerwehrangehörige bei Einsätzen vor neue Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Und der Weg zum Ziel muss neu gesucht werden. Ein breiter werdendes Aufgabenspektrum und der technische Fortschritt stellen die Feuerwehrangehörigen vor immer schwerere Einsatzsituationen, die erfolgreich abgearbeitet werden. Ein guter Ausbildungsstand und entsprechende Erfahrungen in der Praxis sind unerlässlich.
Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr besteht aus aufeinander aufbauenden Lehrgängen. Sie wird in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 “Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren” geregelt und gliedert sich in
- Truppausbildung,
- Technische Ausbildung und
- Führungsausbildung
Der Einstiegslehrgang für jeden Feuerwehrangehörigen ist der Grundausbildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1). Ihm folgen Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger 1, Maschinist und Truppführerführerlehrgang. Nach der jeweils bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung darf man bei Einsätzen entsprechend seines Ausbildungsstandes mitwirken.
Technische Ausbildung
Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger I
Atemschutzgeräteträger II
Absturzsicherung
Maschinist
Technische Hilfeleistung – Bahn 1
Technische Hilfeleistung – Bahn 2
Technische Hilfeleistung – Bau
Technische Hilfeleistung – Verkehrsunfall
Technische Hilfeleistung – Verkehrsunfall LKW
GABC-Einsatz
GABC-Erkundung
GABC-Dekontamination P/G
Gerätewarte
Atemschutzgerätewarte I
Atemschutzgerätewarte II
Bootsführer
Kartenkunde
Grundausbildung Motorkettensägen
Brandschutzerziehung
Sanitäter der Freiwilligen Feuerwehr
Drehleitermaschinist
Führungsausbildung
Gruppenführer
Zugführer
Verbandsführer
Einführung in die Stabsarbeit
Führen im GABC-Einsatz
Leiter einer Feuerwehr
Ausbilder in der Feuerwehr